Trotz Job- oder Einkommensverlust die Immobilie halten

Wichtig ist, eine sechsmonatige Reserve für Notfälle aufzubauen und nicht alles Eigenkapital einzusetzen. Sprechen rechtzeitig Sie mit der Bank über das vorübergehende Aussetzen der Tilgung oder Senken der Raten. Überlegen Sie, die Lebenshaltungskosten drastisch zu reduzieren und Einkommen durch Zusatzjobs aufzustocken. Prüfen Sie, ob Ihnen Lastenzuschuß und Wohngeld bei der Wohngeldstelle oder auch Unterhaltsvorschuß zusteht. Selbständige können jederzeit Anpassung der EKST-Vorauszahlung beim Finanzamt beantragen und auch Krankenkassenbeiträge anpassen lassen. Vermieten Sie Teilflächen, WG-Räume, Nebenräume, auch Garagen, testweise befristet.

Was bei Heirat und Zusammenleben in der eigenen Immobilie wichtig ist

Unbefristete, bedingungslose Wohnrechte in einem Haus oder Wohnung sichern den Berechtigen ab, erschweren im Trennungsfall den Verkauf und bereiten finanziellen Verlust. Keine oder Rechte mit Befristung oder Bedingungen beugen möglichen Problemen beim späteren Verkauf oder der Vermietung vor. Ein Ehevertrag oder eine Vereinbarung kann ebenfalls regeln, wer welche Wohnrechte haben soll, wer die Kosten oder Finanzierung trägt, wer Wohnrecht haben soll, wer welche Kosten oder Finanzierung trägt, ob die Immobilie im Trennungsfall oder bei Jobverlust, Krankheit verkauft oder vermietet werden soll, z.B. über einen neutralen Immobilienmakler. Bürgen sollten sich der Tragweite der Bürgschaft bewußt sein und sich über die Risiken gut informieren.

Das Immobilienleben mit Kindern richtig gestalten

Das Leben im eigenen Haus oder Wohnung ändert sich mit der Geburt bis zum Auszug der Kinder. Paare sollten beim Immobilienkauf einplanen, dass ein Einkommen, teil-/zeitweise wegfallen kann und nur mit dem sicheren Basiseinkommen kalkulieren. Tilgen Sie mit freien Einkünften möglichst viel in der Doppelverdienstphase. Planen Sie vorab ein, welche Räume und Ausstattung Sie, bei Kinderwunsch und auch nach dem Auszug der Kinder, wirklich brauchen und berücksichtigen Sie beim Grundriß, ob sich Räume später als Einliegerwohnung für die Kinder oder zur Vermietung oder häusliche Pflege nutzen lassen. Immobilienübertragungen sollten gut überlegt und mit Rückforderungsrechten versehen sein, z.B. bei Krankheit, vorzeitigem Tod, Verarmen und Lebenswandel des oder Begünstigen.

Mit guter Planung die Rente in der altersgerechten Immobilie genießen

Immobilien-Ziele vieler Senioren sind weniger Kosten, weniger Alleinsein, sowie gut und sicher wohnen. Auch mit Pflegegrad eignet sich die Eigentumswohnung oder das Haus zum Wohnen im Alter. Umkehrhypotheken stocken lebenslang die Rente auf, ohne dass der Eigentümer ausziehen muß, bei abbezahlten Immobilien und Mindestalter von 65 Jahren. Auch Teilverkäufe, bei großen Grundstücken oder Erbpacht verbessern das Alterseinkomme, bzw. verringern die Arbeit. Wir überlegen gern mit Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen Ihre Immobilie bietet.

Planen Sie beim Hausbau auch gleich fürs Alter mit, z.B. Abtrennen und Vermieten einer Einliegerwohnung oder die Nutzung als Senioren-, Pflege- und Generationen-Wohngemeinschaft. Für die spätere Einliegerwohnung berücksichtigen Sie das WC möglichst mit Platz für Dusche und Waschmaschine, Eingangsflur + Treppe leicht abtrennbar und erwägen eine Anbaumöglichkeit für einen Balkon im Obergeschoß, sowie Treppenliftplatz und hierfür möglichst eine gerade Treppe. Planen Sie z.B. Hauswirtschaftsräume, größere Küchen, ehemalige Kinder- oder Arbeitszimmer um nutzbar als Bewohner- oder Raum für häusliches Pflegepersonal. Berücksichtigen Sie im Wohnzimmer den späteren Einbau von offenen Küchen, wenn Sie Ihr Haus für Pflege- oder Seniorenwohngemeinschaften nutzen wollen.

Pflegestützpunkte und Sozialstationen beraten individuell zu altersgerechten, Barriere armen Wohnanpassung. Fördergelder und Zuschüsse für altersgerechte Umbauten bieten Pflegekassen, Kfw, teils Bundesland und Gemeinden.
- z.B. Stufen- Schwelle beseitigen
- Treppenlifte, Aufzüge
- bodengleiche Dusche
- Türbreiten/Flure
- Bewegungsflächen Rollator tauglich
- Beleuchtung
- Haltegriffe
- Sitz und Aufstehhilfen
- Klingel hör- bzw. sichtbar

Finanzielle Immobilienverluste durch Hausverkauf bei Trennung und Scheidung vermeiden

Die Immobilien-Varianten bei Scheidung sind: Verkaufen, behalten, einer bleibt wohnen, vermieten, und die hoffentlich vermeidbare Zwangsversteigerung. Eine friedliche Einigung, auch mit Hilfe von Mediatoren, kann Immobilienverluste bei Trennung und Scheidung vermeiden. Muß das Haus oder die Wohnung verkauft werden, nutzen Immobilien-Käufer die Notverkaufslage zum gnadenlosen Preisdrücken. Eine einvernehmliche Lösung beim Immobilien Verkauf, aufgrund von Scheidung, ist für beide Partner von Vorteil. Jakobs Immobilienmakler Berlin hat als neutraler Vermittler bereits vielen Paaren in Trennungssituation geholfen, eine für alle akzeptable Einigung für die gemeinsame Immobilie zu finden und Verluste zu verhindern.

Ihr Rechte an der Immobilie bei Trennung und Scheidung klug gestalten

Bei Zugewinngemeinschaft gehört während der Ehe Angeschafftes beiden. Ehepartner können nur gemeinsam verfügen und blockieren, wenn beide Eigentümer sind, wenn das Haus wesentliches Vermögen ist, ggf. auch wenn nur einer der Eigentümer ist.

Banken können auf beide zugreifen. Sprechen Sie vor dem gemeinsamen Immobilienausgleich mit der Bank, da oft ein neuer Kreditvertrag nötig ist und ggf. Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Ohne Einigung entscheiden Richter, über Zugewinnausgleich, auch ggf. die Versteigerung, oft 30 Prozent unter Marktpreis.

Der Vermögensstand bei Eheschließung ist zu erfassen und die Vermögenszuwächse/-minderungen. Bei Immobilien sind noch Schulden, Tilgungen, Wertzuwächse zu ermitteln, das weitere Wohnrecht, die Zahlungen von Kreditraten, Steuer, Versicherung, Nebenkosten, Grundbuchänderungen oder Verkauf zu entscheiden. Beide Partner tragen Lasten jeweils zur Hälfte, der dort noch Wohnende kann diese auch auf Unterhaltsansprüche verrechnen lassen. Der Übernehmende bzw. Wohnende muß den anderen für die Hälfte abfinden und Nutzungsentschädigung für wegfallende Miete zahlen. Grunderwerbssteuer spart man, wenn die Immobilie vor der Scheidung übertragen wird. Vermietung an Dritte ist eine Alternative, wenn die Geschiedenen die Mietbelange gemeinsam regeln oder sich auf einen Verwalter einigen können.

Immobilien durch Vollmachten, Übertragung, Testament und bei Erbschaft absichern

Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag oder Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht reicht es, die Unterlagen und das Eröffnungsprotokoll vorzulegen. Jedes private Testament ist unverzüglich beim Nachlaß/Amtsgericht abzuliefern, das das Testament eröffnet. Bei privatem Testament ist beim Nachlaßgericht ein Erbschein einzuholen. Eine eidesstattliche Erklärung, dass die Angaben im Antrag auf Erbschein der Wahrheit entsprechen, kann vor einem Notar oder vor dem Nachlaßgericht in der notwendigen öffentlichen Form abgegeben werden. Achten Sie auf korrekte Angaben, da falsche Daten oder Unterschlagungen von Testamenten strafbar sind.

Erben sollten innerhalb von 6 Wochen prüfen, ob die Erbschaft nicht überschuldet ist und ob sie bei Überschuldung das Erbe ausschlagen. Alleinerben können einzeln verfügen. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam, einstimmig handeln. Jeder einzelne kann die Erbschaft ausschlagen, die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, was zur Zwangsversteigerung führen kann. Jeder Miterbe oder Erbe kann das Grundbuch beim Grundbuchamt per Antrag zu berichtigen lassen, per Erbschein oder notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll.

Unterlagen, die die Erben bzw. Hinterbliebenen benötigen:
- den Personalausweis des Verstorbenen
- die Sterbeurkunde
- Auskunft über Prozesse, die über das Erbrecht vor Gericht anhängig sind (eidesstattliche Versicherung)
- Testament
- Familienstammbuch bei gesetzlichem Erbe, ohne Testament
- Familienstammbuch und/oder Geburtsurkunden, sowie gegebenenfalls Sterbeurkunden (des Ehe- oder Lebenspartners, der Kinder)
- Scheidungsurkunde, wenn der Erblasser geschieden war
- Eidesstattliche Versicherung, dass der oder die Verstorbene keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat
- Eidesstattliche Versicherung über den Güterstand, wenn der hinterbliebene Ehepartner den Antrag stellt
Die Erben können mit Vollmacht, je nach Formulierung oder mit Erbschein zwar den Verkauf veranlassen, sollten die Grundbuchberichtigung bald nachholen. Banken und Versicherungen sollten Vorsorgevollmachten schriftlich anerkennen oder bankeigene Vollmachten hinterlegen.

Für jedes Immobiliengeschäft und -Maßnahme wird eine unabhängige professionelle unabhängige Beratung empfohlen.